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Von bilateralen Schieds- und Investitionsgerichten zum multilateralen Investitionsgerichtshof
Ein neuer Multilateral Investment Court (MIC) soll die Antwort auf die in den vergangenen Jahren vor allem im Zusammenhang mit CETA und TTIP geäußerte Kritik am internationalen Investitionsschutzrecht im Allgemeinen und an der ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Investoren und Staaten im Besonderen geben. "Eckpunkte" eines solchen ständigen Gerichtshofs sind dessen streng rechtsstaatliche Ausgestaltung, wozu höchste Anforderungen an das richterliche Ernennungsverfahren ...

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